Arvalin Giftweizen
26-9535

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Arvalin Giftweizen 25 kg

zur Bekämpfung von Feldmäusen

Spezialpräparierter Weizen zur Bekämpfung von Feldmäusen im Ackerbau, Gemüse- und Obstkulturen, Wiesen, Weiden, Zierpflanzenbau, Nadel- und Laubholz

Anwendungsgebiete:
Gegen Feldmaus in/auf: Ackerbaukulturen, Gemüsekulturen, Obstkulturen, Wiesen und Weide, Zierpflanzenkulturen, Forstkulturen, Weinrebe

Dosierung -Anzahl der Anwendungen:
Der Fraßköder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden; es darf kein Köder an der Oberfläche zurückbleiben.

Im Freiland:
2kg/ ha je Behandlung, max. 3 Behandlungen pro Jahr und Kultur (eine Aufteilung der Behandlungen in jeweils 3 einzelne Teilbehandlungen mit 0,66kg/ha ist möglich)

Legeflinte: 
5 Stück pro Loch.
Vor einer Anwendung in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) ist nachweislich sicherzustellen, dass die Erhaltungsziele oder der Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Nachweis ist bei Kontrollen vorzulegen (NT802-1)

Keine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges (NT803-1)

Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommengebieten des Feldhamsters (NT820-1) und der Birkenmaus (NT820-3) zwischen 1. März und 31. Oktober.

Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten der Haselmaus in einem Umkreis von 25m um Bäume, Gehölze oder Hecken zwischen 1.März und 31. Okrober (NT820-2)

Köderstation:
50g pro Köderstation
Die Anwendungen NT802-1, NT803-1 und NT820-1 entfallen für die Köderstationen. 
Das bedeutet im Einzelnen:

Eine Anwendung in Natura 2000 Gebieten ist erlaubt (Wegfall NT802-1)

Eine Anwendung auf nachgewiesenen Rastplätzen von Zugvögeln während des Vogelzuges ist erlaubt (Wegfall NT803-1)

Eine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommensgebieten des Feldhamsters ist ganzjöhrig erlaubt (Wegfall NT820-1)

Des Weiteren gelten die Anwendungsbestimmungen NT820-2 (Haselmaus) und NT820-3 (Birkenmaus) analog zur Anwendung mit Legeflinte:
Keine Anwendung in aktuell nachgewiesenen Vorkommengebieten zwischen 1.März und 31.Oktober

Wirkungsweise:
Die Wirkung setzt nach Aufnahme des Weizen im Magen- und Darmtrakt ein und die Mäuse verenden nach kurzer Zeit.

Wirkstoff: 25 g/kg Zinkphosphid
BVL-Zul.-Nr.: 007851-00

Inhalt: 25 kg

Hinweis:
SB-Verbot

Sicherheitsdatenblatt

Gefahrenpiktogramme:

Gefahrenhinweise:

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Biozide sicher verwenden! Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen!

Produkt mit gefährlichen Eigenschaften gemäß ChemVerbotsV (Sachkunde erforderlich)!

Hinweis:

Die hier auf geführten Ratten- und Mäuseköder sind Produkte mit gefährlichen Eigenschaften gemäß ChemVerbotsV. Die Abgabe erfolgt gem. §3 Abs. 1 ChemVerbotsV nur an berufsmäßige Verwender, Wiederverkäufer oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten. Ohne Nachweis der Sachkunde ist kein Versand möglich!